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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Pot Marketing GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Pot Marketing GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Pot Marketing GmbH ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Pot Marketing GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Pot Marketing GmbH. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Pot Marketing GmbH. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

2.2 Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Regeln der §§ 31 ff.UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Pot Marketing GmbH weder im Original noch bei der Serienfertigung verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung — auch von Teilen — ist unzulässig.

Ein Verstoß berechtigt Pot Marketing GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design- Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

2.4 Pot Marketing GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung für den Entwurf und die Ausarbeitung (vgl. Ziffer 3) auf den Auftraggeber über.

2.6 Eine Namensnennung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung berechtigt Pot Marketing GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

2.7 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8 Die Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Pot Marketing GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

3. Vergütung

Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Produktdesign-Entwurf und Produktdesign-Ausarbeitung), sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung zur Zahlung fällig.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann Pot Marketing GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.

5.2 Pot Marketing GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Pot Marketing entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentum an Entwürfen, Daten und Modellen

6.1 An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Originale sind Pot Marketing GmbH nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten, Dateien und Modelle verbleiben im Eigentum von Pot Marketing GmbH. Diese ist nicht verpflichtet, Daten, Dateien und Modelle an den Auftraggeberherauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.4 Hat Pot Marketing GmbH dem Auftraggeber Daten, Dateien oder Modelle zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Pot Marketing GmbH geändert werden.

6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Produkt-Exemplare, Abbildungen und Eigenwerbung

7.1 Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp Pot Marketing GmbH vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch Pot Marketing GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Pot Marketing GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Wenn der Auftraggeber die Ware schriftlich oder mündlich freigegeben hat und dich etwaige Mängelbeseitigung bei Freigabe nicht vorbehält, erlöschen die Mängelbeseitigungsansprüche und die darauf basierenden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

7.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Pot Marketing GmbH fünf unbeschädigte Produktexemplare, sowie mindestens eine professionelle Abbildung (in Print-, Dia- oder Datenform) unentgeltlich. Pot Marketing GmbH ist berechtigt, diese Muster, Abbildungen und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

8. Haftung

8.1 Pot Marketing GmbH haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Produktionsmustern etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Pot Marketing GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Pot Marketing GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Konstruktionszeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text, Grafik und Bild.

8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Konstruktionszeichnungen entfällt jede Haftung von Pot Marketing GmbH.

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Pot Marketing GmbH geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Pot Marketing GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Pot Marketing GmbH auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Pot Marketing GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Pot Marketing GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Pot Marketing GmbH die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart, gilt 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Bei Kündigung nach der ersten Entwurfsphase sind 40% fällig. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Pot Marketing GmbH.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.